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Kirchenasyl
In Haltern, Marl, Recklinghausen und Datteln gab es in letzter Zeit Kirchenasylfälle. Es kommt immer wieder vor, dass die Buchstaben des Gesetzes nicht immer der menschlichen Wirklichkeit gerecht werden. Auch ist die Situation bei Abschiebungen in bestimmte Länder Europas, die nach dem Dublin-Verfahren angeordnet werden,
nicht unproblematisch, weil der Flüchtling in dem Land erstmals seine Identität bzw. den Fingerabdruck gegeben hat. In Bulgarien, Ungarn und Rumänien - auch z.T. in Italien, kann die Rückführung mit Repressionen, Folter und sozialer Rechtlosigkeit (keinerlei Hilfe) verbunden sein. Teilweise - wie im Falle Un-garns - haben deutsche Gerichte schon Abschiebungen verboten, so dass dorthin kaum noch abgeschoben wird. Zurzeit gibt es in Deutschland ca. 550 Kirchen-asyle, davon 140 in NRW. Von zusätzlichen 170 Fällen weiß man nach rechtli-cher Überprüfung, dass die Voraussetzungen für ein Kirchenasyl gegeben wä-ren. Da in Marl eine sogenannte ZUE (Zentrale Unterbringungs-Einrichtung) des Landes NRW eingerichtet worden ist, sind die Marler Gemeinden z.Z. beson-ders „nah dran". Allerdings ist die Prob-lemstellung eines Kirchenasyls für Flüchtlinge nicht nur auf Marl hin fest-gelegt. Es ist gut, wenn die Men-schen, die wieder nach Syrien, Afgha-nistan und in afrikanische Staaten oder in ein europ. Erstland mit unzureichen-der Rechtssituation abgeschoben und ausgeliefert werden, hier engagierte Chris-ten treffen, die sich für ihre Lebensmöglichkeit einsetzen.
(Zur weitergehenden Information bei Kirchenasyl: Caritasverband Bistum Münster: Frau Plettenberg ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Tel.: 0251 / 8901371 ) oder ITP ( Institut für Theologie und Politik) Benedikt Klein (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Tel.: 0251 / 524738)