Geschäftsordnung des Gasthausrates
Die Geschäftsordnung des Gasthausrates regelt seine Arbeitsweise und umfasst folgende Punkte:
- Struktur
- Der Gasthausrat besteht aus fünf gewählten Mitgliedern und weiteren Personen, die dem Gasthausrat aufgrund ihres Amtes in der Gastkirche angehören.
- Der Gasthausrat kann weitere Mitglieder nachberufen. Über deren Stimmrecht wird im Einzelfall entschieden.
- Eine kontinuierliche Mitarbeit aller Mitglieder der Gasthausrates ist wichtig.
- Amtszeit und Wahl
- Der Gasthausrat wird für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
- Aktives und passives Wahlrecht haben alle, die sich Gastkirche/Gasthaus zugehörig fühlen und/oder sich dort engagieren und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Stimmabgabe erfolgt nach der Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten und Bekanntgabe des Wahlmodus innerhalb einer Woche.
- Sitzungen
- Der Gasthausrat tagt in der Regel einmal im Monat.
- Die Sitzungen des Gasthausrates sind grundsätzlich öffentlich.
- Ausgenommen hiervon sind Tagesordnungspunkte, die Personalangelegenheiten betreffen, sowie Klausurtagungen.
- Zusammenarbeit und Vernetzung
- Der Gasthausrat arbeitet eng zusammen mit der Kommunität, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, den Arbeitsgruppen in Gastkirche und Gasthaus sowie den Unterstützerkreisen, insbesondere dem „Solidarisches Handeln Gasthaus e.V.“ sowie der Gasthausstiftung.
- Information und Transparenz
- Der Gasthausrat informiert regelmäßig über seine Sitzungen und Aktivitäten.
- Dies erfolgt insbesondere in den Gottesdiensten der Gastdienste sowie durch Aushänge in der Gastkirche.
- Der Gasthausrat beruft einmal jährlich eine Gemeindeversammlung ein.
- Auflösung und Neuwahl
- Der Gasthausrat kann sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder selbst auflösen. In diesem Fall ist innerhalb von maximal sechs Monaten eine Neuwahl durchzuführen.