Geschäftsordnung des Gasthausrates
Die Geschäftsordnung des Gasthausrates sieht folgende Eckpunkte vor:
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Der Gasthausrat wird für 3 Jahre gewählt. Er tagt in der Regel monatlich
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Einmal im Jahr beruft der Gasthausrat eine Gemeindeversammlung ein.
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Die Sitzungen des Gasthausrates sind in der Regel öffentlich, ausgenommen sind Tagesordnungspunkte zum Personal und Klausurtage.
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Eine kontinuierliche Mitarbeit der gewählten sowie delegierten Mitarbeiter des Gasthausrates ist wichtig.
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Der Gasthausrat kooperiert eng mit:
der Gasthauskommunität (Hausteam)
den haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
den Arbeitsgruppen in Gastkirche und Gasthaus
den Unterstützerkreisen wie: Solidarisches Handeln Gasthaus e.V. und der Gasthausstiftung
dem Dekanat Recklinghausen
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Der Gasthausrat berichtet über seine Sitzungen und Aktivitäten jeweils in den Gottesdiensten der Gastkirche und durch Aushang in der Gastkirche.
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Der Gasthausrat kann sich mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder auflösen.
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Mit der Auflösung ist die Durchführung einer Neuwahl des Gasthausrates innerhalb maximal 6 Monate verbunden.