Geschäftsordnung des Gasthausrates

Die Geschäftsordnung des Gasthausrates sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Der Gasthausrat wird für 3 Jahre gewählt. Er tagt in der Regel monatlich

  • Einmal im Jahr beruft der Gasthausrat eine Gemeindeversammlung ein.

  • Die Sitzungen des Gasthausrates sind in der Regel öffentlich, ausgenommen sind Tagesordnungspunkte zum Personal und Klausurtage.

  • Eine kontinuierliche Mitarbeit der gewählten sowie delegierten Mitarbeiter des Gasthausrates ist wichtig.

  • Der Gasthausrat kooperiert eng mit:

    1. der Gasthauskommunität (Hausteam)

    2. den haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen

    3. den Arbeitsgruppen in Gastkirche und Gasthaus

    4. den Unterstützerkreisen wie: Solidarisches Handeln Gasthaus e.V. und der Gasthausstiftung

    5. dem Dekanat Recklinghausen

  • Der Gasthausrat berichtet über seine Sitzungen und Aktivitäten jeweils in den Gottesdiensten der Gastkirche und durch Aushang in der Gastkirche.

  • Der Gasthausrat kann sich mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder auflösen.

  • Mit der Auflösung ist die Durchführung einer Neuwahl des Gasthausrates innerhalb maximal 6 Monate verbunden.

Save
Cookies Nutzereinstellung
Wir nutzen nur essentielle Session-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite notwendig sind.
Alle akzeptieren
Alle ablehnen
session
Essentielle Session-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite notwendig sind.