Geschäftsordnung des Gasthausrates

Die Geschäftsordnung des Gasthausrates regelt seine Arbeitsweise und umfasst folgende Punkte:

  1. Struktur
  • Der Gasthausrat besteht aus fünf gewählten Mitgliedern und weiteren Personen, die dem Gasthausrat aufgrund ihres Amtes in der Gastkirche angehören.
  • Der Gasthausrat kann weitere Mitglieder nachberufen. Über deren Stimmrecht wird im Einzelfall entschieden.
  • Eine kontinuierliche Mitarbeit aller Mitglieder der Gasthausrates ist wichtig.
  1. Amtszeit und Wahl
  • Der Gasthausrat wird für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
  • Aktives und passives Wahlrecht haben alle, die sich Gastkirche/Gasthaus zugehörig fühlen und/oder sich dort engagieren und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Stimmabgabe erfolgt nach der Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten und Bekanntgabe des Wahlmodus innerhalb einer Woche.
  1. Sitzungen
  • Der Gasthausrat tagt in der Regel einmal im Monat.
  • Die Sitzungen des Gasthausrates sind grundsätzlich öffentlich.
  • Ausgenommen hiervon sind Tagesordnungspunkte, die Personalangelegenheiten betreffen, sowie Klausurtagungen.
  1. Zusammenarbeit und Vernetzung
  • Der Gasthausrat arbeitet eng zusammen mit der Kommunität, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, den Arbeitsgruppen in Gastkirche und Gasthaus sowie den Unterstützerkreisen, insbesondere dem „Solidarisches Handeln Gasthaus e.V.“ sowie der Gasthausstiftung.
  1. Information und Transparenz
  • Der Gasthausrat informiert regelmäßig über seine Sitzungen und Aktivitäten.
  • Dies erfolgt insbesondere in den Gottesdiensten der Gastdienste sowie durch Aushänge in der Gastkirche.
  • Der Gasthausrat beruft einmal jährlich eine Gemeindeversammlung ein.
  1. Auflösung und Neuwahl
  • Der Gasthausrat kann sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder selbst auflösen. In diesem Fall ist innerhalb von maximal sechs Monaten eine Neuwahl durchzuführen.

 

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